Hausarztzentrierte Versorgung – HZV

Unsere Praxis nimmt seit einiger Zeit an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teil. Die Krankenkassen sind vom Gesetzgeber
seit 2009 verpflichtet für ihre Mitglieder die HZV anzubieten. Mittlerweile können alle Mitglieder der AOK, TKK, Ersatzkassen, viele Betriebskrankenkassen und
IKK classic an diesem Vertrag teilnehmen.

Vorteile der Hausarztzentrierten Versorgung im Überblick:

  • Sicherung der wohnortnahen Versorgung

  • Aufrechterhaltung der gewohnten Praxis in der Nähe

  • Koordination Ihrer medizinischen Versorgung

  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen und –behandlungen

  • Hohe Qualität der Versorgung

  • Ihr Arzt muss für den Vertrag besondere Qualifikationen und Praxisvoraussetzungen wie z.B. Ultraschall nachweisen

  • Kostenfreie Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorge

HZV, was ist das?

Mit dem HZV (Hausarzt zentrierte Versorgung) Vertrag soll Ihre hausärztliche Versorgung auch für die Zukunft sichergestellt werden. Dies ist dringend notwendig, denn es gibt auch in Hessen mittlerweile immer weniger Hausärzte. Selbst im Raum Gießen gibt es zunehmend Praxen, die aus Altersgründen geschlossen werden da sie keine Nachfolger finden.

Aber nur wir Hausärzte können Ihre Versorgung im häuslichen Umfeld zukünftig gewährleisten und die medizinischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Fachärzten und Krankenhäusern koordinieren. Daher wurde auch auf Drängen der Politik der Hausarztvertrag geschaffen, um die Position der Hausärzte auch für die Zukunft zu stärken und den hausärztlichen Nachwuchs zu fördern. Wir sind jedoch auf Ihre Unterstützung angewiesen und brauchen Ihre Unterschrift unter diesen für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbundenen Hausarztvertrag. Dafür werden wir alles tun, um Ihre Versorgung auch in der Zukunft auf vertrauensvoller Basis zu sichern.

So müssen wir z.B. im Rahmen der Qualitätssicherung jährlich zusätzliche Weiterbildungen absolvieren und besondere Praxisstrukturen nachweisen
(wie z.B. unsere Notfallsprechstunde bereits ab 7 Uhr sowie eine dritte Nachmittags-Sprechstunde).

Sie verpflichten sich im Gegenzug, dass Sie uns für 12 Monate die Treue halten und uns als Ihre Hausarztpraxis wählen und mit Ausnahme für den Frauen- oder Augenarzt eine Überweisung bei uns holen, damit wir alle ihre Befunde erhalten und archivieren. Wir können dann bei Reha- oder Versorgungsamtsanträgen auf diese zurückgreifen und Sie bei Ihr Anliegen tatkräftig unterstützen.

Für Sie ist die Teilnahme an dem Vertrag nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Abrechnung Ihrer durch uns erbrachten Behandlung erfolgt dann nicht über die KV, sondern über die hausärztliche Vertragsgemeinschaft in Köln.

Mehrere Studien zur Versorgungssituation der Patienten in der HZV haben ergeben, dass die Versorgung der Patienten in der HZV sich messbar verbessert. Daher bitten wir Sie nicht zu zögern, nehmen Sie das besondere Angebot an.

Mittlerweile hat sich die Situation für Praxen, die nicht an der HZV teilnehmen, erheblich verschlechtert. Seit einigen Quartalen sind im KV-System massive Honorareinbrüche von 20-30 % zu verzeichnen. In Verbindung mit dem fehlenden Inflationsausgleich in der ambulanten Versorgung stehen viele Praxen mit dem Rücken zur Wand. Erste Personalkürzungen und damit eine Verschlechterung Ihrer Versorgung sind die Folge. Daher ist Ihre Teilnahme an der HZV ein erheblicher Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung. Wir können auf Ihre Unterstützung jetzt nicht mehr verzichten.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich an unser Team. Helfen Sie uns, Ihre medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Kontaktieren Sie
uns über folgende Wege:

Telefon

06406 1655

Adresse

Gießener Straße 37
35457 Lollar

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
8 – 11 Uhr und 15 – 18 Uhr

Mittwoch: nur nach Vereinbarung von 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 8 – 11 Uhr und 15 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 11 Uhr

Für Patienten ohne Termin bieten wir in Notfällen Zusatzsprechzeiten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7 – 8 und von 11 – 12 Uhr